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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Arne Buss · Trockenbauservice Hannover · Bronsartstraße 15b · 30161 Hannover

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Arne Buss, Trockenbauservice Hannover, Bronsartstraße 15b, 30161 Hannover (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Trockenbau- und Montageleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Die Preisspannen des Online-Rechners sind unverbindliche Richtwerte. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

§ 3 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich, gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Privatkunden leisten eine Anzahlung von 30 % nach Auftragsbestätigung, der Rest ist nach Fertigstellung fällig; bei Großprojekten 30/30/40 % nach Baufortschritt. Gewerbekunden zahlen vor Projektbeginn. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§ 4 Leistungsumfang und Ausführung

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Vereinbarung in Textform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachunternehmer einzusetzen.

§ 5 Termine und Fristen

Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.

§ 6 Abnahme

Der Auftraggeber nimmt die Leistung nach Fertigstellungsmeldung ab. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme (§ 640 BGB) bleiben unberührt.

§ 7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Eingebrachte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: Oktober 2026

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